RESTRIKTIONEN UND BEWERBUNGSVERFAHREN
Vermietung ist möglich an privat und gewerblich agierende Künstler und kreativ schaffende Personen. Es erfolgt keine Vermietung an Bands zum alleinigen Zwecke des Betriebes eines Proberaumes. Dahingehende Anfragen werden nicht bearbeitet.
Wenn Sie einen Bandproberaum in NRW suchen, können wir Ihnen die Internetseiten des BGZ (Bunkergemeinschaftszentrum) unter www.musikprob.de empfehlen.
Bei uns gilt:
Kreativ Schaffende Personen aus den Bereichen Medienkunst (Ton, Film, Video), Technik, Fotografie, Bildhauerei (skulptural arbeitend), Malerei, Computerkunst, Lichtkunst, Theater, Aktionskunst, Kunsthandwerk, etc. sind die primäre Zielgruppe.
Für die Bewerbung ist eine kurze, aussagekräftige Anfrage in Schriftform einzureichen, oder auf elektronischem Wege als E-Mail oder über das Anfrageformular beizubringen.
Über die Aufnahme und die Vermietung entscheidet ein Gremium aus 5 Personen (inkl. Vereinsvorstand). Ein Vereinsbeitritt ist nicht zwingend und stellt andererseits auch keinen Vorzugsgrund dar, ist aber generell gerne gesehen.
Von unseren Mietern erwarten wir Transparenz, Bereitschaft zur Zusammenarbeit und das gewisse Etwas.